Karstgruppe Mühlbach

 

Seit dem 25.10.2002 ist die Karstgruppe Mühlbach e.V. vom Finanzamt Erlangen als besonders förderungswürdig, im Sinne Umwelt- und Naturschutz, eingestuft worden.
Aus diesem Grunde sind wir berechtigt, für Geld – oder Sachspenden, Zuwendungsbestätigungen (nach §50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

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